Vom Logo zur Wortbildmarke

Der Weg bis zum Markenschutz braucht kompetente Begleitung.

Der Weg ist nicht weit von einem Logo zur Wortbildmarke. Das Logo-Design ist fertig, das grafische Signet ist prägnant. Logo und Signet wirken zusammen wie eine Einheit. Dann sollte die so geschaffene Marke angemeldet werden, damit sie zukünftig juristischen Schutz genießt und Nachahmer abhält. Doch welche Schritte sollten hierbei beachtet werden?

Logo und Signet in allen Kombinationen

Das Design der geplanten Marke sieht auf dem Briefbogen vielleicht ganz gut aus, aber wirkt die Marke auch in der digitalen Welt? Sind alle Drucktechniken und deren Einschränkungen berücksichtigt worden? Wie erscheint das Logo zusammen mit dem Signet in digitalen Medien? Was passiert, wenn nur das Logo oder nur das Signet allein verwendet werden?

Diesen Fragen sollten sich alle Kreative stellen und Lösungen erarbeiten. Denn auf einem bedruckten Bleistift ist vielleicht nur das Logo in einer Höhe von 3 Millimetern darstellbar, während das App-Icon vorrangig aus dem grafischen Signet besteht. Somit gibt es also viele Sonderfälle, die in der Markengestaltung berücksichtigt werden wollen!

Kompetente Markenrecherche

Gelingt es, möglichst wenig Varianten aus Logo und Signet insgesamt als Marke zu verwenden, steht nun der nächste Schritt im Raum: die Markenanmeldung. Hierbei sollte jedoch vorher eine umfangreiche und erfahrene Recherche erfolgen. Denn schnell ist eine Marke angemeldet und die ersten Abmahnungen flattern ist Haus, wenn andere Marken-Inhaber und deren juristischer Beistand bestehende Markenrechte beeinträchtigt sehen.

Eine Markenrecherche sieht so aus, dass alle Einträge im Markenregister des DPMA kontrolliert werden. Dabei spielt nicht nur eine Rolle, ob eine gleichlautende Marke angemeldet ist, sondern auch in welcher Schutzklasse, für welchen Geltungsbereich und regionale Ausdehnung. Alter vor Schönheit: etablierte genutzte Marken haben dabei immer Vorrecht. Aber auch die Markenformen an sich – Wortmarken, Wortbildmarken etc. – genießen einen unterschiedlich hohen Stellenwert.

Anmeldung aller Varianten zur Wortbildmarke

Markenentwurf und Markenanmeldung

Alle Varianten des Logodesigns wollen beachtet werden!

Die Recherche hat zum Ergebnis, wie hoch das „Kollisionspotential“ geschätzt wird – also Berührungspunkte zu anderen Markeneintragungen vorliegen, oder ob der Entwurf ohne Einschränkungen angemeldet werden kann.

Die Anmeldung besteht nicht nur im Upload der Logo-Dateien und dem Ankreuzen der Klassen. Sie ist vielmehr eine exakte Formulierung, wie die Marke verwendet wird – auch in der nahen Zukunft. Denn bereits geplante Vorhaben, die jedoch noch nicht öffentlich sind, müssen in die Anmeldung einbezogen werden.

Die Regel lautet: eine Marke muss auch genutzt werden, um den dauerhaften Schutz zu genießen! Insofern erübrigen sich Pauschal-Anmeldungen von Designvarianten, die letztlich nie zum Einsatz kommen. Eine Anmeldung wird bestätigt durch das Markenregister, nach dem Eintrag erfolgt die Bestätigung des Eintrags und dem Beginn des Markenschutzes für 10 Jahre.

Unionsmarke für den Schutz in der Europäischen Union

Das Deutsche Patent- und Markenamt mit Sitz in München und Jena ist die erste Adresse, wenn Marken angemeldet werden. Doch wie sieht es mit dem Geltungsbereich aus? Sobald auch in Nachbarländern die Marke zum Einsatz kommen soll – in Form eines Online-Shops oder eines Franchise-Konzepts – sollte eine Unionsmarke angemeldet werden. Die Unionsmarke gilt für den Wirtschaftsraum der Europäischen Union. Dies betrifft nicht die Schweiz, für die eine Markenanmeldung gesondert erfolgen muss.

Zeitliche Dauer bis zum Markenschutz

Sofern also das Design feststeht und keine anderweitigen Markenrechte in Konkurrenz zum Marken-Kandidaten stehen, darf die Marke angemeldet werden. Ab den Zeitpunkt der Anmeldung vergehen mehrere Wochen, bis die Bestätigung durch das Markenregister erfolgt. Je umfangreicher die Anmeldung desto länger die Prüfung – eine Binsenweisheit. Mit kompetenter Vorbereitung und Begleitung kann es jedoch gelingen, diesen Zeitraum bis auf wenige Wochen zu reduzieren und die Kosten im Rahmen zu halten. So gelingt der Markenschutz über die kommenden Jahre.